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Allgemeine Geschäftsbedingungen von emiyon Online Marketing

I. Allgemeine Bestimmungen

  • § 1 Geltungsbereich
     

    • a) Lieferungen, Leistungen, Angeboten/Buchungen und Verträgen zwischen emiyon und dem Kunden liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde.
      Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, es sei denn, deren Geltung wäre zwischen emiyon und dem Kunden ausdrücklich vereinbart. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

       

    • b) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform.
       

  • § 2 Änderungsvorbehalt
     

    Beabsichtigt emiyon die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wird emiyon dies dem Kunden mitteilen. Widerspricht der Kunden nicht form- oder fristgemäß, treten die geänderten Geschäftsbedingungen zwei Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung mit Beginn einer neuen Kalenderwoche in Kraft. Der Widerspruch ist nur dann form- und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung bei emiyon eingeht. emiyon wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerspruchs, dessen Form und Frist und die Rechtsfolgen eines nicht form- oder fristgemäß erfolgten Widerspruchs hinweisen.
     

  • § 3 Zustandekommen des Vertrages
     

    • a)Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angebote von emiyon völlig freibleibend.
       

    • b)Ein gültiger Vertrag kommt zustande durch Unterzeichnung eines Angebotes/Vertrages.
       

    • c)emiyon kann noch nicht bestätigte Aufträge oder Buchungen ohne die Angabe von Gründen ablehnen.
       

  • § 4 Urheber- und Nutzungsrechte
     

    • a) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von emiyon im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeiten. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach Deutschem Recht möglich ist. Nutzungsrechten an bei Vertragsbeendigung noch unbezahlten Arbeiten verblieben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen bei emiyon.
       

    • b) Die Arbeiten von emiyon dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen steht emiyon ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
       

    • c) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, sind honorarpflicht und bedürfen der Einwilligung durch emiyon.
       

  • § 5 Vertragslaufzeit und Stornierung
     

    • a) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem in der Buchung, im Vertrag oder im Angebot angegebenen Beginn- und Beendigungsdatum.
       

    • b) Die Kündigung bzw. Stornierung richtet sich nach den in Buchungen und Verträgen festgelegten Bestimmungen.
       

    • c) Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet emiyon dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregeltem Honorar als Stornogebühr:
       

      • − Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages 25% des Auftragswertes

      • − Bis 3 Monate vor Beginn des Auftrages 50% des Auftragswertes

      • − Bis 1 Monat vor Beginn des Auftrages 75% des Auftragswertes
         

    • d) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt.
       

    • e) Eine Vertragskündigung bedarf der Schriftform.
       

    • f) emiyon Online Marketing hat das Recht einen Vertrag unverzüglich per Mitteilung an den Kunden kündigen
       

      • − im Falle eines wesentlichen Bruchs des Vertrages oder der nach diesem Vertrag bestehenden Verpflichtungen durch den Kunden; oder

      • im Falle, dass der Kunde einen Insolvenzantrag oder einen Antrag auf Schuldnerschutz stellt oder ein solcher Antrag gegen bzw. für ihn gestellt wird oder gegen ihn wegen Insolvenz vorgegangen wird; oder

      • eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt, die die Durchführung dieses Vertrages oder die Ansprüche von emiyon aus diesem Vertrag gefährdet; oder

      • der Kunde seine fälligen finanziellen Verpflichtungen trotz Mahnung mit Kündigungsandrohung nicht erfüllt.
         

  • § 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Ausschluss von Vorleistungen
     

    • a) Die Vergütungshöhe und Zahlungsfrequenz richtet sich nach den aktuellen Preislisten bzw. den Bestimmungen der Buchung, des Angebotes oder des Vertrags.
       

    • b) Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsbeträge werden auf folgendes Konto überwiesen:

      Stadtsparkasse Wetter
      BLZ: 452 514 80
      Konto: 6307268

      emiyon wird hierbei nicht in Vorleistung gehen.

       

    • c) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistung über einen längeren Zeitraum, so kann emiyon dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von emiyon verfügbar sein.
       

  • § 7 Zahlungsverzug und Aufrechnung
     

    • a) Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht emiyon ohne jede weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
       

    • b) emiyon ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und alle vom Geldfluss betroffenen Kampagnen bis zum Eingang der Zahlung stillzulegen.
       

    • c) emiyon kann die ihr obliegenden Leistungen verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, soweit nicht die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird.
       

    • d) Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn sein Gegenanspruch von emiyon anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
       

  • § 8 Abnahme der Leistung
     

  • Der Kunde verpflichtet sich, die zur Erfüllung des Vertrages bereits erbrachten Teilleistungen (wie z.B. nicht mehr kündbare Mediaeinkäufe, Leistungen der Kreation oder Bildrechte) abzunehmen.
     

  • § 9 Haftungsbeschränkung: Schadensersatzansprüche
     

    • a) emiyon haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von emiyon wird in der Höhe beschränkt auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden.
       

      • − Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch emiyon erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen, insbesondere dann, wenn Maßnahmen und Aktionen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. emiyon ist verpflichtet auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bekannt sind. Erachtet emiyon für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach vorheriger Absprache der Kunde hierfür die Kosten.

      • − emiyon haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
         

    • b) Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter: Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
       

  • § 10 Gewährleistung
     

    • a) Ist die Leistung von emiyon mangelhaft, so ist emiyon zur Nachbesserung berechtigt. Mehrfache Nachbesserung ist zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde die gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
       

    • b) emiyon gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerk-, Plattformleistungen oder Bereitstellungen Dritter, stets unterbrechungsfrei, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
       

    • c) Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von emiyon liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten, etc. resultiert.
       

    • d) Für die Inhalte der Kundenwebseite und der vom Kunden gestellten Inhalte und Gestaltungen ist allein der Kunde verantwortlich. Rechtswidrige Inhalte dürfen vom Kunden nicht zugänglich gemacht werden. Das gleiche gilt für Inhalte, die zu einer Zugangsbeschränkung führen, insbesondere nach Bestimmungen des Jugendschutzrechts. Die Beachtung des Datenschutzrechts bei Zugang und Nutzung der Kundenwebseite und die Anbringung der Pflichtkennzeichnungen, insbesondere die Anbieterkennzeichnung im Rahmen des Teledienstgesetzes bzw. des Mediendienststaatsvertrages und Belehrungen im Sinne des Fernabsatzrechts, sind ebenfalls vom Kunden sicherzustellen.
       

  • § 11 Verjährung
     

    Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach folgenden Bestimmungen:


     

    • a)Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Alle übrigen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.
       

    • b)Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn emiyon sich auf Verhandlungen schriftlich eingelassen hat. Die Hemmung endet 3 Monate nach der letzten schriftlichen Äußerung von emiyon.
       

  • § 12 Geheimhaltung
     

    Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht offenkundigen Informationen über die andere Partei zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und ihre Mitarbeiter zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
     

  • § 13 Streitigkeiten
     

    Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des Projektes, so ist um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen oder ein externes Gutachten zu erstellen, dessen Kosten zwischen Kunde und emiyon geteilt werden.
     

  • § 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
     

    • a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

    • b) Gerichtsstand für alle Konflikte, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Aufträgen und anderen Vereinbarungen ergeben ist München, Deutschland, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
       

  • § 15 Salvatorische Klausel
     

    Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrages mit dem Auftraggeber wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt.
     

II. Explizite Bestimmungen
 

Suchmaschinenmarketing (SEM) mit emiyon Online Marketing
 

  • 1) Die Webseite des Kunden, für die die SEM Kampagne gestartet wird unterliegt folgenden Vorschriften:

    • a) Die Webseite darf keine Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder sonstige Informationen enthalten, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstoßen. Webseiten mit pornographischen, rassistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten werden nicht angenommen. Des Weiteren muss sich der Kunde nach den AGB der jeweiligen Werbeträger richten.
       

    • b) Bei gewerblichen Webseiten muss der offizielle Firmenname für jeden Besucher der Webseite ersichtlich sein (Impressum).
       

    • c) Die Webseite muss deutliche Angaben zu ihrem Zweck, den angebotenen Produkten und/oder Dienstleistungen enthalten.
       

    • d) Die Webseite muss über ausreichend eigenen Inhalt verfügen. Die bloße Verlinkung auf Inhalte fremder Webseiten ist nicht ausreichend.
       

    • e) Die Webseite darf keine größeren Bereiche enthalten, die sich im Aufbau befinden.
       

    • f) Der Kunde stimmt zu, keine eigenmächtige Herausgabe der Konten und der darin enthaltenen Inhalte bei den Suchmaschinenbetreibern zu fordern.
       

    • g) Der Kunde ist sich im Klaren darüber, dass auch Markenkeywords zu einer optimalen Mischkalkulation gehören. Er gestattet emiyon die exklusive Nutzung dieser Keywords.
       

    • h) Der Kunde ist sich im Klaren darüber, dass auch Markenkeywords zu einer optimalen Mischkalkulation gehören. Er gestattet emiyon die exklusive Nutzung dieser Keywords.
       

    • i) Kooperationen mit anderen Agenturen und Dienstleistern bedürfen der vorherigen Absprache mit emiyon.
       

  • 2) Die Webseite des Kunden, für die die SEM Kampagne gestartet wird unterliegt folgenden Vorschriften:
     

  • 3) Die angelegten Suchmaschinen-Konten (wie z.B. Logins, Inhalte) bleiben Eigentum von emiyon. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist jedoch eine Abtretung unter Vorbehalt und mit entsprechender Kostenabgeltung möglich.
     

Affiliate Marketing mit emiyon Online Marketing
 

  • 1) Pflichten des Advertisers (Merchant, Werbetreibender)


    • a) Der Advertiser stellt emiyon erforderliche Hyperlinks bzw. Werbemittel zur Verfügung, welche auf der Publisherwebseite (Affiliate, Partner) eingesetzt werden sollen.
       

    • b) Der Advertiser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Werbemittel den gesetzlichen Richtlinien des MDStV und denen des UWG entsprechen.
       

    • c) Die Teilnahme an anderen Netzwerkprogrammen (außerhalb der von emiyon abgewickelten) erfordert die vorherige Zustimmung von emiyon.
       

Online Media mit emiyon Online Marketing
 

  • 1) Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt emiyon nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten.
     

  • 2) Bei Media-Leistungen ist emiyon berechtigt die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang des Kunden vorzunehmen: Für eine evtl. Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang des Kunden haftet emiyon nicht.
     

Leadmarketing mit emiyon Online Marketing
 

  • 1) Leadmarketing-Kampagnen werden unter Berücksichtigung gemeinsam definierter Kennzahlen ausgesteuert. Eine Einhaltung dieser Kennzahlen (z.B. Anzahl Leads oder CPL) können nicht garantiert werden.
     

  • 2) Bereits ausgesteuertes Budget wird nicht zurückerstattet, selbst wenn Kennzahlen nicht eingehalten werden können.
     

  • 3) Die Budgets sind durch die Werbetreibenden je Quartal vorab emiyon zur Verfügung zu stellen.
     

  • 4) emiyon steht die Art und Weise frei, den Traffic zu beschaffen.
     

  • 5) Die Maßnahmen werden i.d.R. über ein Standardtracking gemessen und berichtet. Im Tracking enthalten sind nur Messpunkte auf Seiten, über die emiyon frei verfügen kann. Kundenseiten werden somit nicht getrackt.

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